Wichtige Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter
Mit 1. Dezember 2024 ist das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft getreten. Damit gelten in Oberösterreich neue, klar strukturierte Regelungen für die Haltung von Hunden.
Zusätzlich treten ab 1. Juli 2026 bundesweit strengere Vorgaben im Tierschutzgesetz in Kraft. Diese betreffen insbesondere den Sachkundenachweis, der künftig umfangreicher wird und verpflichtende Praxisanteile enthält.
Einteilung der Hunde
Hunde werden je nach Größe und Verhalten in vier Kategorien eingeteilt:
- Kleine Hunde
- Große Hunde
- Spezielle Hunde
(bestimmte Rassen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, z. B. Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, Tosa Inu sowie Kreuzungen) - Auffällige Hunde
(Hunde, die durch Vorfälle oder Verhalten als gefährlich eingestuft wurden)
Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Vorschriften, etwa hinsichtlich Ausbildung, Leinen- und Maulkorbpflicht oder Nachweisen.
Voraussetzungen je nach Hundekategorie
Kleine Hunde | Große Hunde | Spezielle Hunde | Auffällige Hunde |
Sachkundenachweis erforderlich | Sachkundenachweis erforderlich | Sachkundenachweis erforderlich | Sachkundenachweis erforderlich |
Tierärztliche Bestätigung | Tierärztliche Bestätigung | | |
| Alltagstauglichkeitsprüfung verpflichtend | Alltagstauglichkeitsprüfung verpflichtend | Alltagstauglichkeitsprüfung verpflichtend |
| | Grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum (Möglichkeit zur Befreiung durch verhaltensmedizinische Evaluierung) | Besondere Auflagen (z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht) Verhaltensmedizinische Evaluierung |
| | | Verpflichtende Zusatzausbildung |
Ablauf bei der Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund anschaffen möchten, beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Sachkundenachweis absolvieren
- Hund anschaffen
- Meldung bei der Gemeinde (innerhalb von 5 Werktagen bei Hunden über 12 Wochen)
Erforderliche Unterlagen:
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung
- Registrierung in der Heimtierdatenbank
- Tierärztliche Bestätigung (Feststellung der Größe: 40/20-Regel)
- Alltagstauglichkeitsprüfung (verpflichtend für große und spezielle Hunde)
- Weitere Maßnahmen (je nach Kategorie)
- Spezielle Hunde: ggf. verhaltensmedizinische Evaluierung
- Auffällige Hunde: Evaluierung + verpflichtende Zusatzausbildung
Wichtige Begriffe einfach erklärt
Sachkundenachweis
Ein verpflichtender Kurs (mind. 6 Stunden), der Grundlagen der Hundehaltung, Erziehung und rechtliche Bestimmungen vermittelt.
Ab 01.07.2026: zweistufig (vor und nach Anschaffung des Hundes)
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
Hier wird geprüft, ob der Hund in Alltagssituationen kontrollierbar ist und sich sicher führen lässt.
40/20-Regel
Ein Hund gilt als „groß“, wenn:
- er über 40 cm Schulterhöhe oder
- mehr als 20 kg Gewicht hat
Bestätigung erfolgt durch Tierarzt
Auffälliger Hund
Ein Hund wird als auffällig eingestuft, wenn:
- er Menschen oder Tiere aggressiv gefährdet oder verletzt hat
Die Einstufung erfolgt per Bescheid durch die Gemeinde
Verhaltensmedizinische Evaluierung
Eine fachliche Beurteilung des Hundes (körperlich und verhaltensbezogen), z. B. durch spezialisierte Tierärzte.
Zusatzausbildung
Verpflichtend für Halterinnen und Halter auffälliger Hunde, um eine sichere und verantwortungsvolle Haltung zu gewährleisten.
Was gilt für bestehende Hundehalter?
- Für bereits gemeldete Hunde bleiben bestehende Nachweise und Bescheide gültig
- Neue Vorschriften gelten vor allem bei:
- Neuanschaffung eines Hundes
- Halterwechsel
- Ausnahme: Für spezielle Hunde können zusätzliche Anforderungen gelten
Spezielle Hunde – wichtige Hinweise
- Grundsätzlich gilt: Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
- Eine Lockerung ist möglich, wenn:
- eine aktuelle verhaltensmedizinische Evaluierung vorliegt
👉 Dann kann die Gemeinde auf Leinen ODER Maulkorbpflicht umstellen
- Der entsprechende Bescheid muss beim Führen des Hundes mitgeführt werden
Was passiert bei Halterwechsel?
Die erforderliche persönliche Eignung (Verlässlichkeit) muss neu nachgewiesen werden.
Müssen ältere Hunde die neuen Prüfungen machen?
Teilweise nein – insbesondere bei Hunden über 8 Jahren gelten Ausnahmen.